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Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur Umsetzung der „Empfehlungen zur Stärkung der Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsziele bei der Erstellung von Gesetzen und Verordnungen“

Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur Umsetzung der „Empfehlungen zur Stärkung der Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsziele bei der Erstellung von Gesetzen und Verordnungen“

Die Umsetzung der Empfehlungen zur Stärkung der Nachhaltigkeit in der Gesetzgebung und erste Schritte zu einer neuen Praxis des staatlichen Handelns haben begonnen: Insbesondere bei der frühen Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele bei allen Prozessschritten der Konzeption und Ausarbeitung von Regulierungsvoreschlägen sind konkrete Ergebnisse anhand zahlreicher Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu erkennen. Um diese neue Praxis weiter zu etablieren und zu verstetigen, sind jedoch weitere Schritte erforderlich. So erkennen einige Ressorts den Mehrwert der Empfehlungen für die Stärkung der Nachhaltigkeit in der Gesetzgebung noch nicht und nehmen die Nachhaltigkeitsprüfung daher lediglich als einen Teil der Gesetzesfolgenabschätzung wahr. Daher gilt es, weiter für die Umsetzung der Empfehlungen und deren Mehrwert für die bessere Rechtsetzung zu werben.

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